Unregelmäßige Steuererklärung

Erbschaftsteuererklärung

Eine Erbschaft muss angezeigt werden, denn die Entscheidung, ob Erbschaftsteuer gezahlt werden muss fällt zwangsläufig und ausschließlich nur das zuständige Finanzamt. Zwar wird die Behörde in vielen Fällen automatisch informiert, geschieht dies nicht, muss aber die Anmeldung durch die Erben selbst innerhalb von drei Monaten erfolgen. Heißt: Meldet sich das Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach dem Tod des Erblassers nicht, muss das Erbe selbst angemeldet werden. Die Hoffnung, dass sich das Finanzamt nicht meldet, ist gänzlich unbegründet, da es ohnehin von im Verfahren beteiligten Behörden informiert wird.

Ob anschließend Erbschaftsteuer anfällt, hängt natürlich von der Höhe des Erbes ab. Freibeträge und die Kosten werden den einzelnen Wertpositionen des Erbes gegengerechnet. Aber Achtung: Bleibt ein Erbe z.B. unterhalb des geltenden Freibetrages z.B. für Ehegatten oder Lebenspartner, muss trotzdem eine Erklärung abgegeben werden.

Erbschaftsteuerlich relevante Angelegenheiten, in- und ausländisch – müssen nicht immer kompliziert sein – sie sind es aber oft. Daher wird nicht erst im Zweifelsfall empfohlen, sich zur Abwicklung juristischen Rat einzuholen, idealerweise schon zu Lebzeiten des Erblassers, um spätere Probleme im Vorfeld ausschalten zu können.