Dienstleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen
Buchhaltung und Steuerrecht aus einer Hand
Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung sind wichtige Bereiche eines jeden Unternehmens. Doch gerade kleine und mittlere Unternehmen haben oft nicht die dafür notwendigen Kapazitäten.
Wir übernehmen für Sie diese Aufgaben und entlasten Sie damit. Gleichzeitig haben Sie die Sicherheit, dass alles, was wir machen, den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Denn in unserer Kanzlei vereinen wir Steuerkompetenz und Buchhaltungskompetenz, davon profitieren unsere Mandanten.
Umfassender juristischer Beistand
Eine eigene Rechtsabteilung ist für kleine und mittlere Unternehmen ist in der Regel zu teuer. Die Kanzlei Manfred Schmidt übernimmt für solche Betriebe die Funktion einer Rechtsabteilung und berät ihre Mandanten in allen Fragen rund um Recht und Steuern. Als erfahrener Anwalt und Fachanwalt für Steuerrecht vertritt Manfred Schmidt seine Mandanten selbstverständlich auch vor Gericht.
Wir beraten Sie sorgfältig und umfassend.
Unsere Leistungen
Unsere Dienstleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen sind:
- Laufende Steuerberatung
- Einnahme-Überschuss-Rechnung und Erstellung von Bilanzen
- Betriebliche Steuererklärung
- Lohnbuchhaltung im Full-Service
- Finanzbuchhaltung im Full-Service
- Gesellschaftsrecht
- Steueroptimierte Vertragsgestaltung
- Gründungsberatung
- Vertretung vor Finanzgerichten / BFH (Bundesfinanzhof), sowie sonstigen Gerichten und Behörden
- Vertretung in Steuerstrafsachen
- Vertretung unserer Mandanten bei Schadensersatzprozessen