Erbschaften

Nicht immer kann man sich auf eine Erbschaft gründlich vorbereiten – aber ob überraschend oder nicht: Es gibt im Rahmen einer anzutretenden oder abzulehnenden Erbschaft viele Details zu berücksichtigen. Das Thema Erbschaft ist komplex, insbesondere dann, wenn es um größere Vermögen geht und die Verteilung des Vermögens an mehrere Personen erfolgen soll oder sogar neben dem Vermögen auch Verantwortlichkeiten für Unternehmen übergeben werden.

Daher empfehlen im Erb- und Steuerrecht bewanderte Rechtsanwälte, idealerweise schon zu Lebzeiten des Erblassers, eine juristisch und vor allem auch steuerrechtlich tragfähige Erbschaft anzustoßen, bzw. sich um geeignete Nachfolgeregelungen zu kümmern. Je rechtssicherer ein Testament aufgesetzt wird, umso weniger Probleme gibt es später.

Nach dem Tod des Erblassers gilt dessen letzter Wille – und falls kein Testament oder Erbvertrag vorliegt die gesetzliche Erbfolge. Aus steuerrechtlicher Sicht wird eine Erbschaft besonders relevant, aber auch kleinere Hinterlassenschaften unterliegen einer grundsätzlichen Anmeldepflicht beim Finanzamt. Die Behörde verlangt eine Aufstellung der vererbten Werte auch dann, wenn z.B. bei der Vererbung einer Immobilie Haus oder Wohnung vom Erben selbst genutzt werden.

Das Finanzamt entscheidet, ob Erbschaftsteuer zu zahlen ist oder nicht. Wer glaubt, er könne sich durch das Verschweigen eines Erbes um diese Entscheidung drücken, der riskiert Ärger. Denn Banken oder öffentliche Institutionen, die mit einem Erbe befasst sind, melden den Vorgang ohnehin zeitnah an das Finanzamt. Werden dadurch Fristen überschritten, kann es teuer werden. Die Anmeldung des Erbes beim Finanzamt rechtzeitig erfolgen.

Eine Anmeldung beim Nachlassgericht muss nur folgen, wenn kein Testament bei einem Notar hinterlegt worden ist.

Auch das Ausschlagen eines Erbes muss rechtzeitig gemeldet werden. Wird ein Erbe innerhalb dieser Zeit nicht abgelehnt, dann gilt es automatisch als angenommen. Die Gründe für das Ausschlagen einer Erbschaft sind vielfältig und sollten immer mit einem Experten für Erbschaftsrecht und Steuerrecht besprochen werden, insbesondere dann, wenn Erben im Rahmen der Nachlasshaftung auch für Verbindlichkeiten des Verstorbenen eintreten sollen.

Die Kanzlei Schmidt bietet Beratung im Zusammenhang mit Erbschaftsfragen unter Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte.