Betriebliche Steuererklärung
Die betriebliche Steuererklärung bereitet vielen Gewerbetreibenden Jahr für Jahr Kopfzerbrechen, denn der regelmäßige Kontakt mit dem Finanzamt ist nicht ganz unaufwändig, verlangt Erfahrung, viel Knowhow und schnell ist ein Fehler gemacht. Daher vertrauen viele Kleinunternehmer und Selbstständige wie Freiberufler auf erfahrene Steuerberater und auch auf juristische Expertise im Steuerrecht. Damit sind sie gut beraten, denn erfahrene Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht sind schon durch ihre Berufsordnungen zu regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet.
Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften müssen Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende keine Bilanz erstellen, denn in den meisten Fällen reicht eine einfache Einnahme/Überschussrechnung aus. Viele Dinge sind nicht beeinflussbar, so zum Beispiel die Pflicht zur Abgabe einer digitalen Steuererklärung oder der Zeitplan zur Abgabe von Steuererklärungen oder die Form-Vorschriften. Ob aber Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer gezahlt werden muss, hängt u.a. vom Umsatzumfang ab. In den meisten Fällen wird in der ersten Steuererklärung eines Unternehmens der „Steuerkurs“ und die wichtigsten Eckdaten festgelegt.
Einzelfragen sollten Unternehmer auf jeden Fall in den idealerweise regelmäßig stattfindenden Gesprächen mit ihrem Steuerberater klären. Dabei muss es insbesondere zu Beginn einer Steuerberatung um möglicherweise zu berücksichtigende Sonderregelungen gehen. Diese gelten für viele Bereiche.
Grundsätzlich: Wer Gewinne erzielt, muss sich über das Thema Steuern Gedanken machen und bei Überschreitung der recht niedrigen Freibeträge auch Steuern zahlen.
Steuerberatung und die juristische Begleitung von Angelegenheiten mit dem Finanzamt sind auf jeden Fall Expertensache, denn fehlerhafte Steuererklärungen, Fristversäumnisse oder vielleicht sogar wissentlich falsch vorgetragene Betriebsergebnisse sind strafrechtlich relevant und ziehen empfindliche Strafen nach sich, vor denen verantwortungsvolle Steuerberatung schützt.