Jährliche Steuererklärung

Lohnsteuererklärung

Egal ob Ferienarbeit, bezahltes Praktikum, Zweitjob oder Selbstständigkeit: Immer mehr Menschen fragen sich, ob sie zur Abgabe einer Steuererklärung für ihre Einkünfte verpflichtet sind. Um die Frage zu beantworten, muss man wissen, dass immer, wenn theoretisch Steuerveranlagungen möglich erscheinen, das Finanzamt darüber informiert sein sollte, um späteren Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Das Finanzamt erwartet Steuerehrlichkeit und setzt konsequent auf Pflichtveranlagung. Wer also zu zahlende Steuern auf Einkommen nicht anmeldet, macht sich grundsätzlich strafbar. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Steuern gezahlt werden müssen, fällt im Zweifelsfall das Finanzamt selbst. Ausnahme: Das Einkommen liegt unterhalb einer festgelegten Einkommensgrenze. Heißt: Solche Geringverdiener müssen keine Steuererklärung vornehmen. Alle, die mehr als dieses Existenzminimum verdienen, sollten keine weiteren Ausnahmen von der Steuerklärungspflicht suchen.

Die Pflichtveranlagung greift immer auch dann, wenn es neben dem Gehalt weitere Einkünfte gibt, auch wenn diese für sich genommen unterhalb des Existenzminimums liegen. Es gelten immer die addierten Einkünfte. Nebenjobs lösen eine Veranlagungspflicht ebenso aus wie Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld). Auch Rente muss als Einnahme versteuert werden, sobald die Höhe oberhalb des jeweils geltenden Existenzminimums liegt.

Auch sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich erklärungspflichtig. Eine ganz besondere Stellung nehmen Erträge aus Kapitalanlagen ein. Da es hier oft um größere Summen geht, hat der Gesetzgeber mit der freiwilligen Selbstanzeige Brücken für die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit gebaut.

Grundsätzlich gilt, dass Einkommen oberhalb des Existenzminimums gemeldet werden muss, um die Steuerehrlichkeit zu wahren. Bei der Anmeldung und auch bei der nachträglichen Anpassung durch das Finanzamt sollte juristischer Rat immer dann in Anspruch genommen werden, wenn hohe Veranlagungen nicht angemessen erscheinen und es an der Rechtmäßigkeit Zweifel gibt.

Einer Aufforderung des Finanzamtes zur Abgabe einer alle Einkünfte berücksichtigenden Steuerklärung muss nachgekommen werden – im Zweifelsfall sollte aber zuvor Expertise in Steuerberatung und Rechtsrat eingeholt werden.