Schadenersatzprozesse mit Steuerberatern

Verantwortungsbewusste Steuerberater sind sich ihrer Rolle, die sie im Leben von Menschen und für die Zukunft eines Unternehmens spielen, bewusst. Aber auch der zuverlässigste Steuerberater wird nicht auf alle Zeit Fehler ausschließen können. Auf Steuerberater kommen im Ernstfall hohe Regressforderungen, wenn nicht sogar privat- oder strafrechtliche Konsequenzen zu. Typische Fehler von Steuerberatern sind Fristversäumnisse oder falsche Gestaltungsvorschläge, die für den zu Beratenden enorme Auswirkungen und auch finanzielle und strafrechtliche Folgen haben können.

Ganz schlecht steht es für den Steuerberater, wenn er Fehler auf Basis fehlender Kenntnisse verursacht, denn gerade das Wissen um aktuelles Steuerrecht muss und darf vom Mandanten vorausgesetzt werden. Gerade in solchen Fällen stehen auch Probleme mit der Berufshaftpflichtversicherung ins Haus, u.a. bei Verstößen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, das auch die Standards steuerberatender Berufe definiert. Viele höchstrichterliche Urteile definieren den Haftungsrahmen deutlich: So müssen Steuerberater nicht nur auf Basis geltenden Rechts beraten, sondern auch nahezu wahrsagerisch die Entwicklung des Steuerrechts im machbaren Rahmen in ihre Entscheidungen einbeziehen.

Was normalerweise gar nicht auffallen würde, kann im Verlauf immer häufiger und sorgfältiger durchgeführter Betriebsprüfungen nicht mehr unter den Teppich gekehrt werden.

Juristisch gut beratene Steuerberater garantieren Sorgfalt und Fachkunde in Beratung und Betreuung und sorgen für einen ausreichenden Weiterbildungsstand. Angemessene juristische Begleitung rät in Einzelfällen dem Steuerberater auch zur Ablehnung eines Mandats, falls Rechtsüberschreitungen vom Kunden erwartet werden. Ganz wichtig ist aber, nach Erteilung eines falschen Rates die Schadensminimierung im Auge zu halten und aktiv voran zu treiben. Zur eigenen Sicherheit sollte der Mandant über eingeleitete Schritte und Entscheidungen des Steuerberaters immer informiert werden.

Im Schadensfall selbst ist höchste gleichsam juristische wie steuerberatende Expertise gefragt, um Auswirkungen in Grenzen zu halten und unbedingt auch berufsrechtliche Konsequenzen nach Möglichkeit ausschließen zu können.

Eine falsche Begleitung eines Steuerberaters durch einen Rechtsanwalt kann in eine Insolvenz führende Regressforderung enden. Ein Zulassungsentzug droht als Maximal-Konsequenz.